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Susannchen braucht keine Globuli

Die Familienseite des Informationsnetzwerks Homöopathie

Noch mehr Unsinn… Heute: Bach-Blüten

Noch mehr Unsinn… Heute: Bach-Blüten

30. Juli 2017

Noch mehr Unsinn... Heute: Bach-BlütenEs gibt so viel an Pseudomedizin, dass man wirklich gar nicht alles überblicken, geschweige denn besprechen kann. Einiges hält sich ziemlich in der Nähe der Homöopathie auf und profitiert auch irgendwie von deren Bekanntheitsgrad, obwohl die Unterschiede meist gravierend sind (allerdings nicht hinsichtlich der Unwirksamkeit). Heute wollen wir aus dem bunten Strauß der Mittel und Methoden einmal die „Bachblütenpräparate“ herausgreifen, die in durchaus vielen  Apothekenauslagen einen sichtbaren Platz bekommen und – wie man hört – auch nachgefragt werden.

Über den Erfinder

Edward Bach war ein Arzt aus dem englischen Birmingham, der am University College Hospital in London Medizin studierte und seinen Abschluss in Cambridge machte. Bevor er allerdings das Studium begann, arbeitete er in der familieneigenen Messinggießerei. Bach sah die Quelle von Erkrankungen hauptsächlich in seelischen Ursachen oder im Darm.

Nachdem er einige richtige klinische Stellen hinter sich gelassen hatte, arbeitete er ab 1918 am London Homeopathic Hospital, das er allerdings 1920 zu Gunsten einer Privatpraxis wieder verließ. Einer seiner Hauptbereiche im Homeopahtic Hospital war die Gewinnung sogenannter „Nosoden„, das sind Homöopathika, die aus krankhaft veränderten körpereigenen Grundstoffen wie Blut oder Eiter gewonnen werden.
1930 schloss er aber seine Praxis wieder, um sich in Wales Naturbeobachtungen und der Kräuterheilkunde zu widmen. Hier verfestigte sich seine Ansicht, dass Krankheiten nur der Ausdruck eines Konfliktes zwischen Seele und Verstand darstellen. Am 27. November 1936 erlag Bach gerade einmal 50-Jährig einem Herzversagen.

Über das System

Das System, das Bach sich ausgedacht hatte, ist relativ einfach. Er nahm jeweils ein seelisches Unwohlsein, wie etwa „mentalen Stress und Spannung“ und ordnete ihm eine Pflanzenessenz zu. Diese Pflanzenessenz wiederum sollte durch ihre „Schwingungen“ die „Schwingungen des Patienten mit dem kosmischen Energiefeld“ wieder harmonisieren und so die Krankheit heilen. Ja, da sind wir mitten in reinster Esoterik…  Insgesamt stellte Bach so 37 Blütenessenzen zusammen, dazu eine Essenz aus Fels-Quellwasser und eine Kombination aus fünf Essenzen, die unter dem Begriff „Rescue-Tropfen“ wohl das bekannteste Produkt des „Bachblüten-Sortiments“ darstellt (siehe hierzu aber unsere Funfact-Fußnote 1).

Die Pflanzenauswahl zu den seelischen Negativzuständen geschah rein intuitiv, wobei Bach davon ausging, dass ihn eine göttliche Eingebung bei der Auswahl leitete. Hauptkriterium zur Auswahl war aber, dass die Pflanzen dem jeweiligen „positiven archetypischen Seelenkonzept“ im Sinne Carl Gustav Jungs entsprechen. Die Blütenessenzen tragen auch heute noch englische Namen, quasi als Hommage an ihren Erfinder. Merke: Mit plätschernden Bächen haben diese Mittel nichts zu tun…

Über die Herstellung

Zu Beginn der Herstellung seiner Essenzen verwendete Bach nur den Tau, der sich auf den Blüten jeweiligen Pflanzen zur Zeit des Sonnenaufgangs befand. Durch die Morgensonne, die durch Tau und Blüte schien, sollte das Wasser mit den Schwingungen der Pflanze angereichert werden. Somit basiert die angenommene Heilkraft, wie auch bei der Homöopathie oft postuliert wird, auf einem nichtexistierenden Wassergedächtnis. Als nun seine Blütenessenzen immer erfolgreicher wurden, konnte Bach der Nachfrage nur mittels der Gewinnung durch Tautropfen nicht mehr nachkommen und ersann nun zwei andere Zubereitungsarten für die Essenzen.

Dies war zum ersten die sogenannte „Sonnenmethode“, bei der die frisch gepflückten Blüten in etwa einem halben Liter Wasser eingelegt werden und für drei bis vier Stunden in der prallen Sonne stehen. Auch hierdurch sollten die „Schwingungen“ der Pflanzen als Heilenergie auf das Wasser übertragen werden. Gerade dieser Teil der Herstellung ist durch Vorschriften Bachs stark ritualisiert. So müssen die Pflanzen vor neun Uhr morgens an einem sonnigen und wolkenlosen Tag gesammelt werden. Auch die Orte, wo die Pflanzen gepflückt werden müssen, sind genau vorgeschrieben.

Nach diesen drei bis vier Stunden wird das so behandelte Wasser 1:1 mit 40%igen Alkohol (früher Brandy oder Cognac) verdünnt. Dies soll der Konservierung dienen. Diese Mischung ist nun die „Urtinktur“, die nochmals im Verhältnis 1:240 mit Alkohol verdünnt werden muss, um die „wirksamen“ Essenzen herzustellen. Der Endverbraucher muss die Essenz zur Einnahme nochmals in Wasser verdünnen.

Die zweite Methode ist die sogenannte „Kochmethode“, bei der die Pflanzen nicht in der Sonne stehen, sondern ihre „Schwingungen“ während eines 30-minütigen Kochvorgangs „abgeben“ sollen. Die weitere Behandlung ist dann dieselbe. Diese Methode wird zumeist nur für sehr holzige Pflanzen oder für Pflanzen, die im Herbst oder Winter blühen, angewandt.

Über die Anwendung

Bachblüten gibt es aber nicht nur als Tropfen, sondern auch als Salben, Bonbons, Kaugummis, Globuli, Tees, Sprays etc. Auch für Tiere (vorzugsweise Pferde) gibt es Bachblüten. Die klassische Darreichungsform ist aber die der „stockbottles“ mit einem Inhalt von 10 ml.

Die richtige Essenz soll man unter anderem dadurch herausfinden, dass man zu einem Bachblütenberater oder einem Heilpraktiker geht, man selbst die Essenzen auspendelt, ein Ratgeberbuch verwendet oder auch -wozu die ganze Mühe- die Pflanzen rein intuitiv anhand des Aussehens auswählt. Die Isopathielehre, die uralte Vorstellung vom Sinngehalt der Ähnlichkeiten in der Natur, lässt auch hier grüßen – im 20. Jahrhundert.

Über die Wirksamkeit

Bach starb 1936 und seine Lehre geriet in Vergessenheit. Erst durch die große Esoterikwelle der 1970er Jahre wurde sie wieder bekannt. Seitdem wurden auch mehrere klinische Studien durchgeführt, von denen aber keine einzige einen Wirkeffekt aufzeigen konnte. Wie auch… 

Heute werden auch Essenzen auf der Basis von Blütenmischungen angeboten, die außerhalb des Lehrkanons von Edward Bach stehen. Besondere Aufmerksamkeit erregte beispielsweise vor nicht allzulanger Zeit eine Essenz, die im Fall von Kindesmissbrauch angewandt werden sollte. Nach starken Protesten wurde diese Essenz vom Markt genommen. Mit Homöopathie haben Bachs Mittel nur das magische Denken gemeinsam – aber sie werden oft mit ihr verwechselt und gelten als „besonders natürlich oder pflanzlich“. Besonders esoterisch träfe es leider eher. Sie sind übrigens nicht vom Binnenkonsens des Arzneimittelgesetzes erfasst und damit keine Arzneimittel. Sie schmücken sich aber gern mit ihrem Hauptvertriebsweg – den Apotheken…

Höchst problematisch finden wir vor allem, dass sie vorwiegend für psychische Beschwerden (z. B. Angst, Einsamkeit, Panikattacken, Prüfungsangst, Traumata, Depression, Lebensüberdruss, Todesgedanken) eingesetzt werden und damit eine psychologische oder auch psychiatrische Therapie hinauszögern oder gar verhindern können. Außerdem vermitteln sie so, dass es für so schwerwiegende Diagnosen ausreiche „ein paar Blütchen“ einzunehmen und alles sei wieder gut.


1 Funfact-Fußnote, Mai 2021:

„Rescue-Tropfen“ war eine geschützte Markenbezeichnung des englischen Herstellers und Vertreibers Nelsons. Da die anderen Namen der Präparate gängige botanische Bezeichnungen sind, waren sie nicht markenschutzfähig. Aber die tollen Rescue-Tropfen!!!
Dazu spielte sich die folgende Groteske ab (Groteske jedenfalls unter skeptisch-kritischem Blickwinkel):

Bach-Blüten sind – anders als Homöopathika und auch noch Schüßler-Salze – Lebensmittel. Ihnen fehlt – glücklicherweise – ein Schlupfloch wie der Binnenkonsens, um auch noch als „Arzneimittel“ auftreten zu können. (Gleichwohl erhalten sie über den hauptsächlichen Vertrieb über Apotheken das Odium eines Arzneimittels – das sollte jeder Apotheker bedenken, wenn er die kleinen Fläschchen verkauft.) Nelsons wurde 2016 vor dem EuGH verklagt, weil man „Rescue“ als gesundheitliches Versprechen, als sogenannten „Health Claim“, verstehen könnte,  was nach EU-Recht nur bei entsprechend geführtem Nachweis zulässig ist („Health-Claim-Verordnung“). Da ist die EU ganz pingelig!

Das Zeug hat 27 Prozent Alkohol — und wurde infolgedessen tatsächlich als „alkoholisches Getränk“ eingestuft… Was eine Fachveröffentlichung zu der launigen Bemerkung „am Ende nur ein Schnaps…“ veranlasste. Der EuGH jedenfalls, seiner strengen Linie zur Health-Claim-Verordnung folgend, entschied zugunsten der Kläger: „Rescue“ ist ein unbelegtes, mithin unzulässiges „gesundheitsbezogenes Versprechen“. Nelsons durfte die Bezeichnung (weil sie schon vor 2005 gängig war) noch in einer Übergangszeit bis zum August 2022 führen. Sie haben daraus dann eine PR-Aktion gemacht, das Zeugs schon Ende 2020 in „Rescura“ umgetauft und das in Fachkreisen beworben, als sei Edward Bach von den Toten auferstanden… Marketing können sie offensichtlich! Rescue… Rescura… naja.

Das Absurde in alledem ist offensichtlich… Aber man möge sich einmal folgendes vorstellen: Verlören Homöopathika und Schüßler-Salze ihre „geschenkte“ Arzneimitteleigenschaft und würden sie in den Bereich der Lebensmittel eingestuft (wo sie hingehören, sie sind ja nicht mal Nahrungsergänzungsmittel, deren Prinzip ja durchweg eher auf „Überdosierung“ beruht), dann würde ihnen ihre gesamte Werbung, das ganze auf „Gesundheit“ fixierte Marketing wegbrechen, weil es mit der Health-Claim-Verordnung für Lebensmittel unvereinbar wäre. Ihnen wäre also als Lebensmittel verwehrt, was sie als Arzneimittel dürfen: ohne Beleg so tun, als seien sie irgendwie medizinisch relevant!

Verrückter gehts doch eigentlich nicht mehr.


 

Mehr dazu auch auf unserer Homöopedia: http://www.homöopedia.eu/index.php/Artikel:Edward_Bach

_________________________________

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf der Webseite des Informationsnetzwerks Homöopathie und wird hier in leicht überarbeiteter Form veröffentlicht.

Autoren: Dr. Natalie Grams und Michael Scholz

Bildnachweis: Bild von Evgeni Tcherkasski auf Pixabay

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