Licht, Schatten und ein paar Gedanken
Es gibt manchen Lichtblick, manchen Anlass zu Optimismus beim Eintreten gegen Pseudomedizin, hier und da tut sich sicherlich einiges in jüngster Zeit. Neben diesem Licht gibt es aber mehr als genug Schatten, oft Vorfälle, vor denen man einigermaßen fassungslos steht. Man sollte sich diese aber durchaus bewusst machen, denn sie unterstreichen die Notwendigkeit der Aufklärungsarbeit nachdrücklich.
Werfen wir einen Blick nach Kanada, einem Land, das sehr widersprüchlich mit dem Thema Pseudomedizin umgeht. Fundierte Statements auch öffentlicher Stellen und von Universitäten wechseln sich ab mit seltsamen Vorgängen wie z.B. der staatlichen Förderung von Pseudomedizin bei Entwicklungshilfeprojekten. Aktuell erreicht uns die Nachricht über den Revisionsprozess gegen ein Elternpaar, das eine bakterielle Meningitis bei ihrem kleinen Sohn mit „Supplements“ in Eigenregie behandelt hat, bis es zu spät war. Sie unterhalten selbst einen Handel mit solchen „Supplements“, also Vitaminen, Nahrungsergänzungsmitteln und dem einen oder anderen „Naturheilmittel“.
Die Eltern waren durchaus frühzeitig darauf hingewiesen worden, dass es sich höchstwahrscheinlich um eine Meningitis handle. Trotzdem ließen sie weiter Zeit ungenutzt verstreichen. Als sie wegen eines Atemstillstandes des Kleinen einmal die Ambulanz riefen, bestellten sie diese wieder ab, als der Junge wieder zu atmen begann. Man darf es sich wirklich nicht bildlich vorstellen…
Die Eltern waren erstinstanzlich zu mehrmonatigen Strafen verurteilt worden, der Vater zu Gefängnishaft, die Mutter zu Hausarrest. Das zweite Verfahren (sowohl das Elternpaar als auch der Kronanwalt hatten Revision eingelegt) bestätigte dies. Ein befremdliches Intermezzo sei auch erwähnt: Die Eltern verlangten vom kanadischen Staat im Verlauf des Verfahrens eine Summe von 4 Millionen kanadischen Dollar zum Ausgleich des Aufwandes, den sie durch die Anklage hatten. Dies allerdings wurde zurückgewiesen. Nach dem Freispruch wurden ihnen aber immerhin 1,2 Millionen als Kosten der Rechtsverfolgung erstattet… Vermutlich ein gutes Geschäft zu allem anderen.
Ein Fehler in der Unterweisung der Jury in der zweiten Instanz eröffnete den Weg zum Supreme Court, der nun den aktuellen Freispruch – am 19. September – ausurteilte. Den Eltern war es – wie auch immer – gelungen, dort nicht vor einer Jury, sondern vor einem Einzelrichter verhandeln zu lassen. Ein strategischer Vorteil, zweifellos.
Wir wollen den Vorgang gar nicht moralisch bewerten und auch kein Gerichtsbashing betreiben. Aber: Das Signal, das von diesem Freispruch ausgeht, ist einmal mehr höchst fatal. Selbstverständlich spielt er der pseudomedizinischen Propaganda in die Hände. Wir wissen, in welcher Weise gerade Gerichtsurteile den Marktschreiern der Pseudomedizin immer wieder als angeblicher Beleg dafür dienen, man sei höchstrichterlich bestätigt worden. Dabei ist in den wenigsten Fällen die Pseudomedizin selbst sozusagen auf der Anklagebank. Natürlich kann ein Strafgericht ganz unabhängig davon, ob und welcher Unsinn angewendet wurde, z.B. feststellen, die individuelle Schuld reiche für eine Verurteilung nicht aus. Und generell wissen wir, dass Gerichte und Schiedsstellen die wohl ziemlich ungeeignetesten Instanzen für die Beurteilung von wissenschaftlichen Zusammenhängen sind. Und in der Tat, auch in diesem konkreten Fall ist eine Menge falsch gelaufen, bis hin zu einer offensichtlich vom Richter falsch bewerteten Begutachtung. Ein Rechtssystem stößt da an seine Grenzen. Dafür gibt es genug Beispiele. Recht, Gesetz und Wissenschaft gehen meist nicht so leicht zusammen – vor allem, weil sie mit unterschiedlichen Kategorien (z.B. bei der Kausalität) und einer anderen Sprache umgehen.
Update, 28.07.2020
Zehn Monate später gibt es zum oben geschilderten Fall Neuigkeiten. Der Kronanwalt ihrer Majestät hat beim obersten Gericht der Provinz Alberta (Court of Appeal of Alberta) Berufung gegen den Freispruch des Elternpaares eingelegt. Das Verfahren soll nun bald beginnen, nachdem wegen der Corona-Krise lange Zeit unklar war, wann dies möglich sein würde und ob womöglich nach Kanadischem Recht wegen zu langer Prozessvorbereitung das Verfahren ausgesetzt werden müsste.
Was durch die Berufungsschrift des Kronanwalts an Einzelheiten über das Verfahren bekannt wurde, das mit dem Freispruch endete, verschlägt einem den Atem.
Der Gutachter der Anklage war ein Experte für die Diagnose und Behandlung der Meningitis, an dem der kleine Ezechiel verstorben war. Er ist gebürtiger Nigerianer. Uns sträuben sich beinahe die Haare, wenn wir hier berichten müssen, dass eines der beiden Hauptargumente des Kronanwalts gegen den Freispruch offensichtliche und schwerwiegende rassistische Vorurteile von seiten des Richters waren.
Dies sei während des Verfahrens so deutlich geworden, dass darüber dem Canadian Judical Council, einer Bundesbehörde, die über die Qualität der Justizdienstleistungen wacht, von über 40 medizinischen und akademischen Fachleuten berichtet wurde. Man erfährt dabei, dass sich der Richter über den Akzent des Sachverständigen mokiert, dessen Grammatik kritisiert und sich über die Art, wie der Sachverständige den Buchstaben H aussprach, offen lustig gemacht habe.
Maßgeblich dürfte vor allem der Umstand sein, dass der Richter zudem andeutete, es sei ohnehin falsch gewesen, diesen Sachverständigen überhaupt zu berufen. Der Kronanwalt macht nun geltend, dass dies weit über die richterlichen Befugnisse hinausging und eine klare Voreingenommenheit gegenüber dem Sachverständigen der Anklage belege.
Oben haben wir schon ein wenig über die „Verständigungsschwierigkeiten“ zwischen Juristerei und Wissenschaft philosophiert, die leider so manches Mal zu beklagenswerten Ergebnissen führen. Wir haben richtig vermutet, denn das zweite Argument des Kronanwalts für die Berufung betrifft genau das:
Der Richter hat von den Staatsanwälten im Berufungsgericht verlangt, zu beweisen, dass eine medizinische Behandlung das Leben des Kleinkindes gerettet hätte. Jeder klar Denkende und erst recht jeder mit wissenschaftlichen Grundlagen Vertraute wird sofort erkennen, dass dies eine ebenso problematische wie unmögliche Forderung darstellt. Wie sollte es möglich sein, zweifelsfrei zu beweisen, dass der Junge auch unter besten Behandlungsvoraussetzungen nicht verstorben wäre? Was man sagen kann: Meningitis ist unbehandelt nahezu (nicht absolut) sicher tödlich, behandelt potenziell immer noch, aber mit einer deutlich geringeren Wahrscheinlichkeit als im anderen Fall. Mehr nicht. In diesem Fall war den Eltern klipp und klar gesagt worden, um welche Krankheit es sich handelt und was zu geschehen habe. Der Richter hätte darauf abstellen müssten, dass die Eltern dem Jungen die weit höhere Überlebenschance bei früher und sachgerechter Behandlung bewusst vorenthalten haben. Wie man dann verwirkten Straftatbestand richtig benennt und die Schuld der Eltern, ob mit Vorsatz oder Fahrlässigkeit und in welchem zuzurechnenden Maße, beurteilt, ist der nächste Schritt und dann wirklich originär Sache der Justiz.
Ganz sicher wird die Angelegenheit noch eine Weile dauern. Die Eltern haben ihr Hab und Gut verkaufen müssen und sind umgesiedelt, in der Quackery-Szene (sie haben ein Geschäft für „Natur- und Kräutermedizin“) sind sie ausgegrenzt, weil sie die Branche in Verruf gebracht haben. Wie man hört, hat sogar der zuständige Schwurbelverband dem Vater die Bezeichnung „Naturopath“ aberkannt. Von ihrer früheren Lebensgrundlage ist nicht mehr viel übrig, allerdings fehlt es ihnen nach wie vor an Einsicht – und sie haben inzwischen ein zweites Kind. (Es gibt eine Facebook-Seite unter dem Titel „Prayers for Ezekiel“, die sich mit den Eltern solidarisiert und auf der die Vertreter der Anklagebehörden massiv angegriffen werden, der Vater scheut sich nicht, die Corona-Epidemie als „hoax“ zu bezeichnen, die lediglich dem kommenden Umsatz von Impfstoffherstellern diene.) Es geht insofern nicht um einen abstrakten Gerechtigkeitsbegriff, sondern vor allem darum, dass endlich klare Grenzen zwischen Elternsorgerecht und Kindeswohl gezogen werden. Und man würde der UN-Kinderrechtscharta entsprechen, die ohne jeden Zweifel festlegt, dass Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung, die Leben und Gesundheit von Kindern gefährden, den Sorgerechten der Eltern vorgehen.
https://www.cbc.ca/news/canada/calgary/david-collet-stephan-ezekiel-alberta-court-appeal-1.5604931
Was bleibt? Die Notwendigkeit von Aufklärung und Information. Es wird immer die Schattenwelt der Pseudomedizin geben und immer auch Menschen, die von ihr überzeugt sind. Das wird sich nicht ändern. Es ist aber notwendig, dies nicht überhand nehmen zu lassen. Dazu hilft eben nur das Licht der Aufklärung.
Bitte helfen Sie uns dabei, dieses Licht weiter leuchten zu lassen.