Geistheilerei: Das Ende einer Karriere – ein Gastbeitrag aus dem „Skeptiker“
Schon öfter haben wir darauf hingewiesen, wie schwach der Verbraucherschutz im Gesundheitswesen hierzulande in der Praxis ist und dass es Verbraucherschützern und einigen wenigen privaten Initiativen überlassen bleibt, hier tätig zu werden. Deshalb stellen wir heute einmal einen Beitrag vor, der von der Tätigkeit des Deutschen Konsumentenbundes auf diesem Gebiet und den dabei bestehenden Schwierigkeiten berichtet. Auf einer der „untersten Etagen“ des großen Bereichs „Gesundheit“, der von staatlicher Aufsicht und Regulierung praktisch überhaupt nicht betroffenen Bereich der „Geistigen Heilung“.
Der nachstehende Beitrag von Iwona Szczeblewski vom Deutschen Konsumentenbund ist zuerst in der aktuellen Ausgabe des „Skeptiker“ erschienen, der Vierteljahreszeitschrift der Gesellschaft für die wissenschaftliche Untersuchung von Parawissenschaften (GWUP). Wir freuen uns sehr über die Veröffentlichungsgenehmigung und die damit entstandene übergreifende Zusammenarbeit! Das Informationsnetzwerk Homöopathie, von dem „Susannchen“ ein Teilprojekt ist, wird sowohl vom Konsumentenbund als auch von der GWUP unterstützt.
Geistheilerei:
Das Ende einer Karriere
Iwona Szczeblewski (Deutscher Konsumentenbund)
Blasse, wimpernlose Kindergesichter: die Augen gerötet, mit einem Teddy im Arm. Dazu präsentierte Frau H. stolz einen Zeitungsbericht über angebliche „Indigo-Kinder“ und ihre eigene angebliche Fähigkeit, Krebs zu diagnostizieren und zu heilen. Alles umrandet von Heiligenbildchen.
Frau H., die sich auch als „Heilmedium“ bezeichnete, gelangte mit ihren Aussagen zeitweise zu zweifelhaftem Ruhm in Print- und in sozialen Medien. Bar jeder medizinischen Sachkunde wandte sich die selbsternannte „Krebsheilerin“ an Eltern und „Austherapierte“, zunächst mit einer eigenen Website, später dann auch noch im „Seriositätsmedium“ Facebook.
Nun hat es diese Branche in Deutschland relativ leicht: Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 (1 BvR 784/03), der sogenannten „Geistheilerentscheidung“, steht in Deutschland fest, dass der Beruf des Geistheilers oder „geistigen Heilers“, wie die Anbieter sich heute selbst nennen, keiner Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde bedarf. Ansonsten benötigt eigentlich jeder, der in Deutschland die Heilkunde ausübt, eine solche Genehmigung. Bei HeilpraktikerInnen ist es die Heilpraktikererlaubnis, bei ÄrztInnen die Approbation. Eine Geistheilerin braucht zur Krebstherapie weder Erlaubnis noch einen Sachkundenachweis – nicht einmal einen Schulabschluss.
Bezahltes Händchenhalten
Damals schlossen die Verfassungsrichter aus einem selbsterdachten beruflichen Leitbild eines Geistheilers, dass angesichts der dortigen Schilderungen eigentlich niemand mehr davon ausgehen könne, dass seine Branche mehr biete als „bezahltes Händchenhalten“. Dass es bei dieser Form des entgeltlichen Zuspruchs bleibt, sollten Behörden kontrollieren. Zu dieser Kontrolle sollten regelmäßige Besuche in den Geistheiler-Praxen ebenso gehören wie eine unmissverständliche Klarstellung zu Berufsbild, Inhalt und Grenzen des Geistheilergewerbes. Unmittelbar nach dem Urteil wurde die Eigenbezeichnung des Gewerbezweiges von „Geistheiler“ in „geistiger Heiler“ geändert. Das hätte sämtliche Alarmglocken auslösen müssen, denn mit der Wortfolge wurden auch Mittel und Ziel ausgetauscht. Konnte man vorher eine lediglich auf den Geist beschränkte Heilungsanpreisung herauslesen, möchte der „geistige Heiler“ offenkundig vorgeben, unter Nutzung eines „geistigen Mittels“ zu heilen. Heute tummeln sich sogenannte „geistige Heiler“ vor allem in der Krebstherapie, in der Behandlung von Unfruchtbarkeit bei Frauen und bei Depressionserkrankungen – mit abstrusen Werbeaussagen und „Therapieangeboten“ vom Aderlass bis zur Misteltherapie.
In einschlägigen Foren für Berufsmitglieder finden sich Tipps und Tricks für das Umgehen der Aufsicht, nebst Musterschreiben an Behörden (selbstverständlich unter ausführlicher Behandlung der Geistheiler-Entscheidung). Zwar forderte das Bundesverfassungsgericht Kontrollen, für die es „die Behörden“ in der Verantwortung sah (ohne diese aber näher zu spezifizieren). Die Kontrollen sahen Aufklärungspflichten und regelmäßige Überprüfungen „der Gewerbeaufsicht“ vor. In der Praxis jedoch finden sie nirgendwo in Deutschland statt. Dies ist eigentlich ein Skandal, aber auch einer mit Ansage. Ein vom Konsumentenbund hierzu befragter Gesundheitsamtsleiter brachte es auf den Punkt: Seine Zuständigkeit sei in einem Landesgesetz geregelt und es sei ihm gänzlich neu, dass auch Bundesrichter in Karlsruhe ihm eine Zuständigkeit zuweisen könnten. Er frage sich im Übrigen, ob sie ihm auch gleich die erforderlichen Mitarbeiter-Planstellen zuweisen würden.
Eine Lücke wird geschlossen
Der offensichtliche Effekt erstaunt landauf, landab. Die Werbung der Frau H. aus Niedersachsen versammelt alles, von dem das Bundesverfassungsgericht sich offenkundig nicht vorstellen konnte, dass es mit dem (n. b.: selbsterdachten) Berufsbild des Geistheilers in Einklang stehen könnte. Kein Bundesland konnte auf Anfrage des Konsumentenbunds aufzeigen, dass es irgendwelche Kontrollstrukturen für Geistheiler gab. Diese könnten noch nicht einmal eingerichtet werden, weil es kein flächendeckendes Verzeichnis gibt, aus dem Gesundheitsämter erkennen könnten, wer in ihrem Zuständigkeitsbezirk die Geistheilerei ausübt. Mit anderen Worten: Selbst wenn eine Behörde entsprechend den Vorgaben des BVerfG kontrollieren wollte, wüsste sie gar nicht, wen sie kontrollieren sollte.
Als sei die Lage noch nicht verfahren genug, gibt es noch einen weiteren haarsträubenden Aspekt: Was ÄrztInnen und HeilpraktikerInnen (bei Strafe) verboten ist, ist der Geistheilerin erlaubt, nämlich die Gewerbeausübung „im Umherziehen“ mithilfe eines sogenannten „Reisegewerbescheins“.
Tatsächlich hatten flächendeckende Anfragen in ganz Deutschland ergeben, dass es keine entsprechenden Kontrollen durch Gesundheitsämter oder die Gewerbeaufsichtsbehörden gab. Dies änderte sich erst 2014, als der Konsumentenbund diese Aufgabe übernahm.
So war es auch im Fall der Frau H: Nach zwei Verfahren in 18 Monaten, die der Konsumentenbund gegen Frau H. führen musste, ließ sie schließlich über ihren Anwalt mitteilen, sie habe die Geistheilerei nun „gänzlich und dauerhaft aufgegeben“ und arbeite jetzt in einem Imbiss. Von der zwischenzeitlich gegen sie aufgelaufenen Forderung von weit über 25 000 Euro hat sie als Vergleichssumme 3000 Euro in Raten gezahlt. Der Rest wird ihr erst mal erlassen – vorausgesetzt, sie hält sich an ihr Versprechen und arbeitet wirklich nie mehr als „geistige Heilerin“.
Eine Anmerkung in eigener Sache: Nach einem Plan der Bundesregierung werden Verbraucherverbände wie der Konsumentenbund künftig in solchen Fällen vielleicht nur noch dann klagen dürfen, wenn sie eine „sehr erhebliche Zahl an Mitgliedern“ haben. Wie viele, ist aktuell nicht abzusehen, vermutlich zwischen 75 und 19 600 000 (der Mitgliederzahl des ADAC). Wir möchten Sie daher dringend bitten, unsere Arbeit zu unterstützen, indem sie Mitglied werden: https://www.konsumentenbund.de/mithelfen.
Iwona Szczeblewski ist Vorstand des Deutschen Konsumentenbunds und verantwortlich für mehrere dutzend Verfahren im Bereich der Heilmittel-, Lebenshilfe- und Gesundheitswerbung jährlich. Der Konsumentenbund betreibt die Marktwächterstelle im Bereich Lebenshilfe- und Esoterikmarkt. Er arbeitet im öffentlichen Interesse und ist anerkannt gemeinnützig.
Wir möchten uns hier gern der Bitte anschließen, Mitglied des Deutschen Konsumentenbundes zu werden! Dies kann auch ganz ohne finanziellen Beitrag geschehen (ein solcher ist selbstverständlich gern willkommen)! Mitmachen und den Konsumentenbund bei seiner künftigen Arbeit unterstützen!
Übrigens ist er auch auf vielen anderen Feldern aktiv. Wer sich informieren möchte, kann einfach einmal auf www.konsumentenbund.de stöbern!
Auch möchten wir auf die interessante Vierteljahreszeitschrift „Skeptiker“, die „Hauszeitschrift“ der GWUP, hinweisen. Artikel wie der vorstehende erscheinen dort in einer regelmäßigen Rechtskolumne, dazu ein großes Spektrum interessanter und Beiträge aus der skeptischen Szene. Informationen zum Bezug, der auch in Einzelheften und als e-Paper möglich ist, hier:
https://www.gwup.org/zeitschrift-skeptiker
Das Susannchen-Team
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