
Es ist an der Zeit, dass wir uns einmal näher mit der Phytotherapie, der Pflanzenheilkunde, befassen. Oft genug haben wir sie ja schon erwähnt in unseren Artikeln, als wichtigen Teil der Naturheilkunde, aber auch als die letzte, spezielle der "besonderen Therapierichtungen" nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), die keines wissenschaftlichen Wirkungsnachweises bedürfen, um rechtlich als Arzneimittel zu gelten.
Sicher ist euch aufgefallen, dass wir die Phytotherapie bei unserer Kritik an den "besonderen Therapierichtungen" immer beiseite gelassen haben. Der Grund dafür ist nicht, dass wir für sie die Privilegien des Arzneimittelgesetzes für gerechtfertigt halten, dazu später mehr. Der Unterschied zwischen Homöopathie und Anthroposophie einerseits und der Phytotherapie andererseits ist aber, dass die ersteren schon von ihren Grundannahmen her Fantastereien darstellen, die ihre medizinische Irrelevanz sozusagen auf den ersten Blick erkennen lassen. Die Phytotherapie ist, wer wollte das bestreiten, dagegen potenziell wirksam, hier geht es um Stoffe und Stoffmengen, die fraglos physiologische (körperliche) Reaktionen auslösen können - ob nun immer zum Segen des Verwenders, lassen wir mal noch dahingestellt. ...weiterlesen "Pflanzenheilkunde – wie ist sie einzuordnen?"